KITAplus Kanton Basel-Landschaft startete Mitte Oktober 2019 im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Leitung der Stiftung ptz. Das Pilotprojekt ist bis Ende 2024 befristet, kann unter Umständen aber verlängert werden. In der Projektgruppe KITAplus Kanton Basel-Landschaft nehmen folgende Institutionen Einsitz:
Stiftung ptz
Benzburweg 22
4410 Liestal
sekretariatextra@ptz-bl.ch
www.ptz-bl.ch
KITAplus Kanton Basel-Landschaft richtet sich an Familien mit einem Kind
Entscheidend für die Aufnahme in KITAplus Basel-Landschaft ist, dass die Kriterien der Stiftung ptz erfüllt werden und dass das Kind durch die Heilpädagogische Früherziehung begleitet wird. KITAplus Basel-Landschaft wird in allen Kindertagesstätten im Kanton umgesetzt.
Bei der Finanzierung des Kitabesuchs eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen wird zwischen den ordentlichen Betreuungskosten in der Kita und den Kosten der Inklusion (Fachperson Heilpädagogische Früherziehung KITAplus, Koordination, Sonderkosten) unterschieden. Alle Kostenfaktoren müssen bei jedem einzelnen Kind vor Start von KITAplus geklärt und die Finanzierung sichergestellt sein. Kann die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Kind nicht ins Programm KITAplus aufgenommen.
Betreuungskosten:
Die Finanzierung der Betreuungskosten erfolgt gemäss dem vor Ort gültigen Finanzierungssystem. Der Grundsatz der Inklusion in die Regelstrukturen wird somit auch in der Finanzierung verfolgt. In der Regel erfolgt eine Kostenteilung auf Basis des Einkommens zwischen den Erziehungsberechtigten und der Wohngemeinde bzw. eine Kostenübernahme allein durch die Erziehungsberechtigten.
Kosten Heilpädagogische Früherziehung KITAplus:
Die Kosten für das Coaching der Kitas durch die Heilpädagogische Früherziehung werden über das Regelbudget des Kantons Basel-Landschaft finanziert.
Pauschalbeitrag für Mehraufwand Kita (Koordinationsaufwand):
Für die Begleitung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen von KITAplus entsteht ein zusätzlicher Koordinationsaufwand für die Kita, dies u.a. aufgrund des Austauschs mit der Fachperson Heilpädagogische Früherziehung KITAplus, der Teilnahme an den regelmässigen Austauschrunden und Standortgesprächen. Der Mehraufwand für die Kita (Koordinationsaufwand) wird auf 30 Franken pro Betreuungstag beziffert. KITAplus empfiehlt die freiwillige Kostenübernahme durch die Wohngemeinde in Anlehnung an die Empfehlungen von kibesuisse (Inklusion in Kindertagesstätten: Empfehlungen zur Übernahme des zusätzlichen Aufwands von kibesuisse).
Sonderkosten:
Die individuelle Situation eines Kindes kann in Einzelfällen zu spezifischen Bedürfnissen führen. Diese können Anpassungen bei der Infrastruktur nötig machen (z.B. Anschaffung eines Spezialstuhls oder eines speziellen Tischsets) oder zusätzliche Personalressourcen auslösen. KITAplus empfiehlt die Finanzierung von individuell bedingten Sonderkosten nach Möglichkeit durch die Wohngemeinde oder subsidiär durch Dritte (z.B. Stiftung Kifa Schweiz). In Einzelfällen kann die Invalidenversicherung für die Finanzierung von Sonderkosten (individuelle Hilfsmittel) in Frage kommen. Die Übernahme von Sonderkosten wird von der Kita beantragt, der Bedarf von der Fachperson Heilpädagogische Früherziehung KITAplus fachlich bestätigt. Die Projektleitung der Stiftung Kifa unterstützt die Beteiligten bei der Sicherstellung der Finanzierung. Die Bedürfnisse eines Kindes können sich im Verlauf der Betreuung verändern, was zu Anpassungen bei der Betreuung durch die Kita führen kann. Bei Anpassungen mit Kostenfolge muss vor Umsetzung die Finanzierung sichergestellt sein.
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