KITAplus Luzern startete 2012 im Rahmen eines Pilotprojekts in der Stadt Luzern. Inzwischen wurde das Programm auf den ganzen Kanton Luzern ausgeweitet und in die Regelstruktur überführt.
Das Pilotprojekt wurde mehrfach ausgewertet. 2019 reichte der Kantonsrat Jim Wolanin eine Motion ein, welche die Regelung der Mehrkosten verlangte. 2022 wurde die Finanzierung im Gesetz über die Volksschulbildung in § 7 Abs. 3 bis festgeschrieben. Das Bildungs- und Kulturdepartement hat in der Folge die Umsetzung definiert. Die Umsetzung liegt bei der Fachstelle Früherziehung und Integrative Sonderschulung FFS.
Die Fachstelle FFS hat dazu Umsetzungsunterlagen und Ausführungsbestimmungen definiert. Diese finden Sie hier.
Bildungs- und Kulturdepartement
Dienststelle Volksschulbildung
Kellerstrasse 10
6002 Luzern
Inhaltliche Fragen:
Telefon 041 228 31 00
kitaplus-luzern.ffsextra@edulu.ch
Administrative Fragen:
(Ablauf, Anmeldeprozess)
Telefon 041 228 54 86
kitaplus-luzern.ffsextra@edulu.ch
Webseite
KITAplus richtet sich an Familien mit einem Kind
Entscheidend für die Aufnahme in KITAplus Luzern ist, dass die Kriterien des Heilpädagogischen Früherziehungsdienstes des Kantons Luzern erfüllt werden.
Nicht entscheidend ist, ob das Kind bereits eine Kindertagesstätte besucht oder nicht. Besucht das Kind bereits eine Kindertagesstätte oder wird es noch nicht vom Heilpädagogischen Früherziehungsdienst begleitet kann es trotzdem an KITAplus teilnehmen. In diesem Fall nehmen die Eltern oder die Kindertagesstätte Kontakt mit dem Heilpädagogischen Früherziehungsdienst auf. Die Anmeldung erfolgt durch die Kita.
Kindertagesstätten können ohne Einschränkung an KITAplus teilnehmen. Wichtig ist, dass die Kita-Leitung und das Kita-Personal ein Interesse haben, Kinder mit besonderen Bedürfnissen in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und deren Teilhabe am sozialen Geschehen zu fördern.
Bei der Finanzierung des Kitabesuchs eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen wird zwischen den ordentlichen Betreuungskosten in der Kita und den Kosten der Inklusion (Heilpädagogische/r Früherzieher/in KITAplus, Koordination, Sonderkosten) unterschieden. Die Finanzierung der Mehrkosten für die Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Vorschulalter ist im revidierten Volksschulbildungsgesetz geregelt.
Betreuungskosten:
Die Finanzierung der Betreuungskosten erfolgt gemäss dem vor Ort gültigen Finanzierungssystem. Der Grundsatz der Integration in die Regelstrukturen wird somit auch in der Finanzierung verfolgt. In der Regel erfolgt eine Kostenteilung auf Basis des Einkommens zwischen den Erziehungsberechtigten und der Wohngemeinde.
Kosten Heilpädagogische Früherziehung KITAplus:
Das Coaching der Kitas ist Teil des Leistungsauftrags der Heilpädagogischen Früherziehung. Im Kanton Luzern ist die Heilpädagogische Früherziehung Teil der Fachstelle Früherziehung und Integrative Sonderschulung FFS. Die Finanzierung erfolgt somit über das Regelbudget des Kantons Luzern.
Pauschalbeitrag für Mehraufwand Kita (Koordinationsaufwand):
Für die Begleitung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen von KITAplus entsteht ein zusätzlicher Koordinationsaufwand für die Kita, dies unter anderem aufgrund des Austauschs mit dem/der Heilpädagogischen Früherzieher/in KITAplus, der Teilnahme an den regelmässigen Austauschrunden und Standortgesprächen. Der Aufwand wird mit pauschal 350 Franken pro Kind und Monat abgegolten.
Zusätzliche Personalressourcen
Bei der Dienststelle Volksschulbildung können Kitas zusätzliche Personalressourcen beantragen. Die Berechnung des zusätzlichen Personalaufwandes stützt sich auf eine fachlich begründete Bedarfseinschätzung des Kindes. Je nach Einstufung des zusätzlichen Betreuungsaufwandes werden der Kita zusätzliche Personalressourcen im Rahmen eines halben oder ganzen Betreuungsplatzes finanziert.
Die Beratung durch den Heilpädagogischen Früherziehungsdienst erfolgt für Kinder aller drei Bedarfsstufen.
Bedarfsstufe 1 (leichte Beeinträchtigung):
kein spezieller Betreuungsaufwand, keine zusätzlichen Personalressourcen notwendig.
Bedarfsstufe 2 (mittlere Beeinträchtigung):
mittlerer Betreuungsaufwand aufgrund einer mässig ausgeprägten Behinderung, Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeit. Zusätzliche Personalressourcen im Rahmen eines halben Betreuungsplatzes sind notwendig.
Bedarfsstufe 3 (ausgeprägte Beeinträchtigung):
hoher Betreuungsaufwand aufgrund einer schweren oder mehrfachen Behinderung oder ausgeprägten Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeit. Zusätzliche Personalressourcen im Rahmen eines ganzen Betreuungsplatzes sind notwendig.
Kostenübernahme
Die Kosten für die behinderungsbedingte zusätzliche Betreuung sowie die Koordinationskosten im Rahmen von 2 zusätzlichen Arbeitsstunden pro Woche (Personalaufwand der Kita für Beratung durch den HFD), werden vom Kanton und den Gemeinden (Sonderschulpool) je zur Hälfte getragen.
Spezielles Mobiliar oder Umbauten werden von der Dienststelle Volksschulbildung nicht finanziert. Die Finanzierung erfolgt bei Bedarf durch Dritte (z.B. Stiftungen).
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