Bei der Finanzierung des Kitabesuchs eines Kindes mit besonderem Bildungsbedarf wird zwischen den ordentlichen Betreuungskosten in der Kita und den Kosten der Inklusion (Fachperson Heilpädagogische Früherziehung KITAplus, Koordination, Sonderkosten) unterschieden. Alle Kostenfaktoren müssen bei jedem einzelnen Kind vor Start von KITAplus geklärt und die Finanzierung sichergestellt sein. Kann die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Kind nicht ins Programm KITAplus aufgenommen.
Betreuungskosten:
Die Finanzierung der Betreuungskosten erfolgt gemäss dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBG). Die Betreuungskosten werden von den Eltern und je nach deren Einkommen von den Gemeinden finanziert.
Pauschalbeitrag für Mehraufwand Kita (Koordinationsaufwand):
Für die Begleitung eines Kindes mit besonderem Bildungsbedarf im Rahmen von KITAplus entsteht ein zusätzlicher Koordinationsaufwand für die Kita, dies u.a. aufgrund des Austauschs mit der Fachperson Heilpädagogische Früherziehung KITAplus, der Teilnahme an den regelmässigen Austauschrunden und Standortgesprächen. Der Mehraufwand für die Kita (Koordinationsaufwand) wird auf 30 Franken pro Betreuungstag beziffert. KITAplus empfiehlt die freiwillige Kostenübernahme durch die Wohngemeinde in Anlehnung an die Empfehlungen von kibesuisse (Inklusion in Kindertagesstätten: Empfehlungen zur Übernahme des zusätzlichen Aufwands von kibesuisse). Die Gemeinden haben die Empfehlung übernommen und den Zweckverband Regionaler Sozialdienst Obwalden mit der Umsetzung beauftragt.
Kosten Heilpädagogische Früherziehung KITAplus:
KITAplus ist eine Dienstleistung der Stiftung Rüttimattli. Die Kosten der Heilpädagogischen Früherziehung KITAplus werden folglich vom Kanton Obwalden getragen. Die Stiftung Kifa Schweiz sichert einen allfälligen Mehraufwand im Rahmen des Pilotprojekts ab.
Sonderkosten:
Die Finanzierung von individuell bedingten Sonderkosten (z.B. die Finanzierung eines Spezialstuhls oder von zusätzlichen Personalressourcen) erfolgt über die Wohngemeinde oder Dritte (z.B. Stiftungsgelder).