Bei der Finanzierung des Kitabesuchs eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen wird zwischen den ordentlichen Betreuungskosten in der Kita und den Kosten der Inklusion (Fachperson Heilpädagogische Früherziehung KITAplus, Koordination, Sonderkosten) unterschieden. Alle Kostenfaktoren müssen bei jedem einzelnen Kind vor Start von KITAplus geklärt und die Finanzierung sichergestellt sein. Kann die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Kind nicht ins Programm KITAplus aufgenommen.
Betreuungskosten:
Die Finanzierung der Betreuungskosten erfolgt gemäss dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBG). Die Betreuungskosten werden von den Eltern und je nach deren Einkommen von den Gemeinden finanziert.
Pauschalbeitrag für Mehraufwand Kita (Koordinationsaufwand):
Für die Begleitung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen von KITAplus entsteht ein zusätzlicher Koordinationsaufwand für die Kita, dies u.a. aufgrund des Austauschs mit der Fachperson Heilpädagogische Früherziehung KITAplus, der Teilnahme an den regelmässigen Austauschrunden und Standortgesprächen. Der Mehraufwand für die Kita (Koordinationsaufwand) wird auf 30 Franken pro Betreuungstag beziffert. KITAplus empfiehlt die freiwillige Kostenübernahme durch die Wohngemeinde in Anlehnung an die Empfehlungen von kibesuisse (Inklusion in Kindertagesstätten: Empfehlungen zur Übernahme des zusätzlichen Aufwands von kibesuisse). Für die Gemeinden ist KiBG Art. 10 freiwillige Beiträge die Basis für eine Kostengutsprache.
Kosten Heilpädagogische Früherziehung KITAplus:
KITAplus ist eine Dienstleistung des Zentrums für Sonderpädagogik. Die Kosten der Heilpädagogischen Früherziehung KITAplus werden folglich vom Kanton Nidwalden getragen
Sonderkosten:
Die Finanzierung von individuell bedingten Sonderkosten (z.B. die Finanzierung eines Spezialstuhls oder von zusätzlichen Personalressourcen) erfolgt über die Wohngemeinde oder Dritte (z.B. Stiftungsgelder).